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Turnierordnung des Hessischen Schachverbandes

per 15. Mai 1948

I. Allgemeines

1. Alle Turniere und Wettkämpfe werden nach den Spielregeln des Weltschachbundes ausgetragen.
2. Es können nur solche Spieler und Mannschaften zugelassen werden, die ihren Ver-pflichtungen gegenüber Verein und Verband nachgekommen sind. Als Ausweise gelten die Spielerpässe, die der Turnierleiter zu Beginn ein zusehen hat.
3. Tritt ein Spieler nach vollzogener Auslosung, aber vor Beginn des Spieles zurück, so muß, wenn die Turnierdauer dadurch abgekürzt wird, eine neue Auslosung stattfinden. Wer ein Turnier nicht ordnungsgemäß beendet, wird zu ferneren Turnieren nicht zugelassen, falls er nicht zwingende Gründe für seinen Rücktritt nachweisen kann. Ob solche vor-liegen, entscheidet der Verbandsvorstand. Hatte die 2. Hälfte des Turniers noch nicht begonnen, so werden die Partien des zurück-getretenen oder zum Spiel nicht mehr er-schienenen Teilnehmers gestrichen. Andernfalls werden ihm die nicht gespielten und die nicht beendeten Partien als verloren, seinem Gegner als gewonnen angerechnet.

II. Mannschaftsmeisterschaften

l. Die Mannschaftsmeisterschaften werden in der Landesklasse, in der Bezirksklasse und in der Kreisklasse durchgeführt. Das Spieljahr beginnt und endet jeweils zu Ostern. In der Landesklasse wird in der Gruppe Nord (Bezirke I - III) in der Gruppe Süd (Bezirke IV - VI) und in der Gruppe West (Bezirke VII - IX) der Gruppensieger ermittelt. Die 3 Gruppensieger sowie der Titelverteidiger spielen dann im Vor- und Rückkampf den hessischen Mannschaftsmeister für das betreffende Jahr aus. Der jeweils Letzte in den Gruppen der Lan-desklasse steigt im nächsten Jahr in die Be-zirksklasse ab. Der Erste, der zu einer Gruppe gehörenden Bezirksklasse steigt in die Landesklasse auf. In gleicher Weise wird im folgenden Jahr und auch entsprechend in den Bezirks- und Kreisklassen verfahren. Je nach den örtlichen Verhältnissen können die Bezirks- bzw. Kreisvorstände abweichend hiervon beschließen.
2. Die Kämpfe finden mit Mannschaften zu acht Spielern statt, die Jugendmeisterschaft da-gegen nur mit sechs Spielern.
3. Neu hinzukommende Vereine müssen in der Kreisklasse beginnen.
4. Der Gast führt an Brett 1 die weißen Steine, anschließend wechselt die Farbe von Brett zu Brett. Werden Kämpfe an neutralen Orten ausgetragen, zählt der erstgenannte Verein als Gastgeber. Ein gewonnener Kampf zählt 1 Punkt, ein unentschiedener ½ und ein verlorener 0 Punkte. Bei Punkt-gleichheit entscheiden die erzielten Einzelpunkte. Ergibt sich auch dabei Gleichstand (z. B. 4 :4), so wird ein Sieg am ersten Brett mit 8 Punkten, am zweiten Brett mit 7 Punkten usw. bewertet. Sollte sich hier-nach auch Gleichstand ergeben, so ist ein Stichkampf anzusetzen.
5. Die Aufstellung der Mannschaften muß dem Turnierleiter vor Beginn eingereicht werden. Etwaige Proteste müssen vor Beginn des Kampfes erhoben werden.
6. Die Bedenkzeit beträgt 50 Züge in 2½ Stun-den, oder wo dies wegen der Verkehrsver-hältnisse nicht möglich ist, 50 Züge in zwei Stunden. Spieldauer mindestens fünf bzw. vier Stunden. Angebotene Uhren dürfen nicht zurückgewiesen werden.
7. Nach Ablauf der festgesetzten Stundenzeit sind von den beiden Spitzenspielern noch nicht beendete Partien sofort abzuschätzen, ebenso Partien, die aus einem wichtigen Grund vor Ablauf der Spielzeit abgebrochen werden mußten. Wird keine Einigung er-zielt, so schätzt der Turnierausschuß des Hessischen Schachverbandes ab. Das gleiche gilt, wenn die Partie der Spitzenspieler ab-gebrochen wird. Während der Abschätzung haben sich Dritte jeder Meinungsäußerung zu enthalten. Erzielen die Abschätzer Über-einstimmung, ist deren Urteil unanfechtbar.
8. Der gastgebende Verein stellt ausreichen-des Spiel- und Schreibmaterial sowie Uhren zur Verfügung. Ist dies nicht möglich, so muß der Gegner frühzeitig benachrichtigt werden, damit er das fehlende Material mitbringen kann.
9. Der gastgebende Verein stellt eine mit den Turnier- und Spielregeln vertraute Persön-lichkeit als Wettkampfleiter. Dieser meldet die Ergebnisse an die Spielleitung des be-treffenden Bezirkes, Kreises oder Verbandes.
10. Die gespielten Partien müssen gut leserlich notiert, dem Wettkampfleiter ausgehändigt" werden, und zwar haften der Gewinner und bei Remis beide Spieler. Neben der Meldung durch den Wettkampfleiter hat der siegende Verein, bei Remis beide Vereine das Ergebnis dem Hessischen Schachverband und dem zuständigen Pressewart für die Rundbriefe sofort nach Beendigung mitzu-teilen. Erst dann erfolgt die An-rechnung.
11. Die für eine höhere Klasse gemeldeten Spieler können für eine niedrigere nicht als Ersatz mitwirken.
12. Die Spieler der unteren Klasse können in einer höheren als Ersatz mitwirken.
13. Spielen mehrere Mannschaften eines Ver-eins in der gleichen Klasse, so darf kein Spieler dieses Vereins in mehr als einer Mannschaft mitwirken.
14. Spielen mehrere Mannschaften eines Ver-eins in der gleichen Klasse, so sind alle Kämpfe dieser Mannschaften untereinander in den ersten Runden zu erledigen.
15. Unbegründetes Nichtantreten einer Mann-schaft wird für diese mit 0 Punkten und 0-Brett-Erfolgen und für - die angetretene Mannschaft mit l Punkt und, 8 Bretterfolgen gewertet. Ist ein Spiel von den Vereinen auf eine bestimmte Zeit vereinbart oder vom Verband festgesetzt, so werden nach einer Wartezeit von ½ Stunde die Uhren angestellt. Ist ein oder sind mehrere Spieler einer Mannschaft nach einer Stunde nicht erschienen, so gelten die betreffenden Spiele für verloren.
16. Die Reisekosten werden von den Mann-schaften zu gleichen Teilen getragen. Der gastgebende Verein vergütet dem Gast-verein acht bzw. sechs einfache Eisenbahn-fahrkarten III. Klasse. Für etwa erforder-liche Übernachtungen sorgt der Gastgeber, der auch die Kosten hierfür trägt. Bei ver-einbarten Vor- und Rückspielen trägt jede Mannschaft die Reisekosten selbst.
17. Alle Proteste müssen schriftlich In drei-facher Ausführung, beim Bezirks- Turnierleiter innerhalb von 3 Tagen nach gegebe-nem Anlaß eingereicht werden. Bei Ab-lehnung kann beim Turnierausschuß des Hessischen Schachverbandes Einspruch er-hoben- werden. Letzte Instanz ist der Vor-stand des Hessischen Schachverbandes. Die Protestgebühr beträgt in der 1. Instanz RM 20.- und in jeder weiteren Instanz 15.- mehr. Die Protestgebühren müssen zusam-men mit dem Protest eingeschickt werden und gehen zu Lasten der im Protestver-fahren erliegenden Partei.
18. Ein Spieler kann in mehreren Vereinen Mitglied sein. Er kann aber während eines Spiel Jahres nur für einen Verein aktiv an Turnieren teilnehmen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Verbandsturnierleiter.
19. Bei groben Verstößen gegen die Spielord-nung, unsportlichem Verhalten und bei Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen können Einzelspieler und Mannschaften auf Antrag durch den Vorstand des Hessischen Schachverbandes auf die Dauer eines Jahres oder eines niedrigeren Zeitraums gesperrt werden.

III. Einzelmeisterschaften

1. Für die Einzelmeisterschaften gelten, so-weit sinngemäß anwendbar, die gleichen Bestimmungen wie für die Mannschafts-meisterschaften.
2. Die Vereine und Schachabteilungen sollen jedes Jahr, gleich nach Ostern damit be-ginnen, durch ein Vereinsturnier den Klubmeister zu ermitteln.
3. Soweit ein Bezirk durch Kreise unterteilt ist, treten die Klubmeister alsdann zu einem Turnier um die Kreismeisterschaft zu-sammen.
4. Danach ermitteln die Kreismeister in einem möglichst doppelrundigen Turnier den Be-zirksmeister. Dieses Turnier muß späte-stens 4 Wochen vor Ostern durchgeführt sein.
5. Zu Ostern werden dann in Verbindung mit dem Hessischen Schachkongreß die 9 Bezirksmeister und der letztjährige Titel-verteidiger den neuen Hessenmeister er-mitteln.
6. Auf die gleiche Weise sollen die Vereine, Kreise und Bezirke den Hessischen Jugend-meister ermitteln, und
7. ebenso ist in jedem Bezirk die beste Schachspielerin festzustellen.
Diese Turnierordnung tritt ab 15. Mai 1948 in Kraft.

HESSISCHER SCHACHVERBAND
Reimann Dr. Niemann Kiefer Linnmann.


Aus dem "Schachrundbrief" 18/1948 des Hessischen Schachverbandes

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