Turnierordnung
des Hessischen Schachverbandes
I. Allgemeines
1.
Es
können nur solche Spieler und Mannschaften zugelassen werden, die ihren
Verpflichtungen gegenüber Verein und Verband nachgekommen sind. Als Ausweise
gelten die Spielerpässe, die der Turnierleiter zu Beginn einzusehen hat.
2.
Ein
Spieler kann in mehreren Vereinen des DSB Mitglied sein. Er kann aber während
eines Spieljahres nur für einen Verein aktiv an Turnieren teilnehmen,
gleichgültig, ob das Einzel- oder Mannschaftsmeisterschaften sind. Ausnahmen
bedürfen der Genehmigung durch den Verbandsturnierleiter.
3.
Tritt
ein Spieler oder eine Mannschaft nach vollzogener Auslosung, aber vor Beginn
des Spieles zurück, so muss, wenn die Turnierdauer dadurch abgekürzt wird, eine
neue Auslosung stattfinden. Wer ein Turnier nicht ordnungsgemäß beendet, kann
bis zur Dauer eines Jahres zu ferneren Turnieren nicht zugelassen werden, falls
er nicht zwingende Gründe für seinen Rücktritt nachweist. Ob solche vorliegen,
entscheidet der Verbandsvorstand. Tritt ein Spieler oder eine Mannschaft
zurück, oder erscheinen sie nicht mehr zum Spielen, bevor sie 50 % der Partien
gespielt haben, so werden die bereits gespielten Partien gestrichen. Haben sie
mehr als 50 % der Partien gespielt, werden ihnen die nichtgespielten und die
nichtbeendeten Partien als verloren und ihrem Gegner als gewonnen angerechnet.
4.
Bei
groben Verstößen gegen die Spielordnung , unsportlichem Verhalten und bei
Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen können Einzelspieler und
Mannschaften auf Antrag durch den Vorstand des HSV bis zur Dauer eines Jahres
gesperrt werden.
5.
Proteste,
die nicht im Unterverband entschieden werden können, müssen schriftlich in
dreifacher Ausfertigung beim Turnierleiter innerhalb von drei Tagen nach
Bekanntwerden des gegebenen Anlasses eingereicht werden. Gegen die Entscheidung
des Turnierleiters kann beim Turnierausschuss des HSV Einspruch erhoben werden.
Letzte Instanz ist der Vorstand des HSV. Die Protestgebühr beträgt in jeder
Instanz 15.oo DM. Die Protestgebühren müssen zusammen mit dem Protest an den
Turnierleiter eingeschickt werden und werden bei Anerkennung des Protestes
zurückgezahlt.
II. Einzelmeisterschaften
1.
Zu
Ostern wird in Verbindung mit dem Hessischen Schachkongress der Hessenmeister
ermittelt.
2.
Es
wird in 2 Klassen gespielt. Die Teilnehmerzahl beträgt in der
A Klasse 12 Teilnehmer und in der
B Klasse 11 Teilnehmer
3.
In
der A Klasse spielen:
6 anerkannte Spitzenspieler
4 aus der Klasse B aufsteigende
Spieler und die
2 Letzten im Kampf um den
"Goldenen Springer"
4.
In
der B Klasse spielen die
10 Meister der Unterverbände oder
deren Tabellenzweite
sofern sie spätestens 4 Wochen vor
Ostern
gemeldet sind und der
l Sieger aus dem Hauptturnier des
Vorjahres.
5.
Jedes
Jahr steigen aus der A Klasse mindestens die letzten Vier ab. Sie müssen sich über die
Unterverbandsmeisterschaften. oder den "Goldenen Springer" wieder
qualifizieren.
6.
Absteigende
aus der Deutschen Meisterschaft sind grundsätzlich vorberechtigt, in der A
Klasse zu spielen. Je nach ihrer Zahl erhöht sich die Zahl der Absteigenden.
7.
Der
Turnierleiter des HSV kann die restlichen Plätze nach Maßgabe der
Einzelleistungen besetzen.
8.
Die
Meister der Unterverbände müssen in einem Turnier ermittelt werden. Die
einzelnen Klubmeister und tunlichst alle starken Spieler müssen die Möglichkeit
haben z.B. durch ein Vorturnier, sich für die Teilnahme an dieser
Unterverbandsmeisterschaft zu qualifizieren.
9.
Unterverbände,
die ihre Meister bis spätestens 4 Wochen vor Ostern nicht melden können, nehmen
an den Hessischen Einzelmeisterschaften dieses Jahres nicht teil.
10.Um diesen Termin einhalten zu
können, sollen die Vereine und Schachabteilungen jedes Jahr gleich nach dem
Kongress damit beginnen, durch ein Vereinsturnier den Klubmeister zu ermitteln.
11.Die Durchführung etwaiger
Vorturniere für die Zulassung zu den Unterverbands-Einzelmeisterschaften ist
den Unterverbänden überlassen. Doch ist darauf zu achten, dass mindestens jedem
Klubmeister die Möglichkeit gegeben ist, an einem solchen Vorturnier
teilzunehmen.
12.Für die Endrunde um den
"Goldenen Springer" kann jeder Unterverband bis zu 8 Teilnehmer
melden, die im k.o. System in den Unterverbänden ermittelt werden und im k.o.
System, vom Turnierleiter des HSV gepaart, den Titel ausspielen. Her Gewinner
des "Goldenen Springers" ist gleichzeitig Vertreter Hessens im
Pokalturnier des DSB und ist teilnahmeberechtigt an den Hessischen
Einzelmeisterschaften.
13.Der Hessische Jugendmeister wird
auf die gleiche Weise ermittelt wie der Hessische Landesmeister. Das
Schlussturnier soll aber nicht mehr als 10 Teilnehmer haben. Der Jugendmeister
des Vorjahres ist hier der einzige Vorberechtigte, sofern er die vom DSB
angesetzte Altersgrenze nicht inzwischen überschritten hat. Die Teilnehmer am
Schlussturnier dürfen am 31.8. des laufenden Jahres das 20. Lebensjahr nicht
überschritten haben. Meldetermin der Unterverbands Jugendmeister ist 4 Wochen
vor Ostern.
14.Für die Ermittelung der Hessischen
Schachmeisterin ist ebenso zu verfahren.
III. Mannschaftsmeisterschaften.
1.
Die
Mannschaftsmeisterschaften werden in der Meisterklasse, der Unterverbandsklasse
und in der Kreisklasse mit Mannschaften
zu je 8 Spielern durchgeführt. Das Spieljahr beginnt und endet jeweils zu
Ostern. Gruppe SÜD behält die
Meisterklasse bei. Gruppe West und Nord: Die Unterverbände ermitteln ihre
Unterverbandsmeister, die Unterverbandsmeister einer jeden Gruppe (West und
Nord) spielen einrundig den Gruppenmeister aus.
2.
Die Gruppenmeister West, Süd, Nord ermitteln den
Hessischen Mannschaftsmeister im k.o. System, wobei in der 1. Runde regelmäßig
zu wechseln ist. Die zu einer Gruppe gehörenden Unterverbände ermitteln durch
Aufstiegsspiele ihrer Mannschaftsmeister der Unterverbandsklasse die in die
Meisterklasse aufsteigende Mannschaft. Der jeweils Letzte in den Gruppen der
Meisterklasse steigt in die Unterverbandsklasse ab.
3.
Neu
hinzukommende Vereine werden vom Vorstand gemäß ihrer Spielstärke eingereiht.
4.
Vor
Beginn der Wettkämpfe sind dem Turnierleiter die Teilnehmer unter Angabe der
Klasse zu melden. Die für eine höhere Klasse gemeldeten Spieler können für eine
niedrigere nicht als Ersatz mitwirken.
5.
Die
Spieler der unteren Klasse können in einer höheren Klasse als Ersatz mitwirken,
müssen aber in diesem Falle dem Turnierleiter des HSV namentlich gemeldet sein.
6.
Spielen
mehrere Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, so darf kein Spieler
dieses Vereins in mehr als einer Mannschaft mitwirken.
7.
Spielen
mehrere Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, so sind alle Kämpfe
dieser Mannschaften untereinander in den ersten Runden zu erledigen.
8.
Der
Gast führt an Brett l die weißen Steine, anschließend wechselt die Farbe von
Brett zu Brett. Werden Kämpfe an neutralen Orten ausgetragen, zählt der
erstgenannte Verein als Gastgeber. Ein gewonnener Kampf zählt l Punkt, ein
unentschiedener 1/2 und ein verlorener 0 Punkte. Bei Punktgleichheit
entscheiden die erzielten Einzelpunkte. Ergibt sich auch dabei Gleichstand, so
wird ein Sieg am 1.Brett mit 8 Punkten, am 2.Brett mit 7 Punkten usw. bewertet.
Sollte sich hiernach auch Gleichstand ergeben, so ist ein Stichkampf
anzusetzen.
9.
Die
Aufstellung der Mannschaften muss dem Wettkampfleiter vor Beginn des
Wettkampfes im verschlossenen Umschlag eingerecht werden.
10.Die Bedenkzeit beträgt 2 1/2
Stunden für 50 Züge, dann erfolgt Zeitkontrolle. Für jede weitere Stunde 20
Züge mit Zeitkontrolle. Mindestspielzeit 5 Stunden.
11.Nach Ablauf der festgesetzten
Spielzeit sind die Partien sofort zu Ende zu spilen, falls dies aus zeitlichen
Gründen möglich ist. Hängepartien sind mit den Notationen beider Partner und
der eindeutig aufgezeichneten Abbruchstellung sofort an den Turnierleiter des
HSV einzusenden. Ist ein Spieler mit dem Abschätzungsergebnis des
Turnierleiters nicht einverstanden, so muss er die fragliche Hängepartie zu
Ende spielen. Zu diesem Zweck hat er auf eigene Kosten zum Wohnort des Gegners
zu reisen und dort die Partie innerhalb einer vom Turnierleiter des HSV
festzusetzenden Frist zu beenden.
12.Bei Abbruch der Partie gibt
derjenige Spieler den Zug verschlossen ab, der gerade an der Reihe ist, wenn
die Aufforderung zum Abbruch durch den Wettkampfleiter erfolgt, oder, wenn
diese nicht erfolgt, derjenige, der aus zeitlichen Gründen glaubt, abbrechen zu
müssen ( s auch IV/5). Der an den Turnierleiter des HSV adressierte
verschlossene Briefumschlag soll möglichst sofort in den Briefkasten gesteckt
werden. Es ist nicht zulässig, dass er nachträglich von einer Partei wieder
geöffnet wird.
13.Der gastgebende Verein stellt
ausreichendes Spiel- und Schreibmaterial sowie Uhren zur Verfügung. Ist dies
nicht möglich, so muss der Gegner frühzeitig benachrichtigt werden, damit er
das fehlende Material mitbringen kann.
14.Der gastgebende Verein stellt eine
mit den Turnier- und Spielregeln vertraute Persönlichkeit als Wettkampfleiter.
Dieser meldet die Partieresultate an die Spielleitung des betreffenden
Unterverbandes, Kreises oder Verbandes.
15.Die gespielten Partien müssen gut
leserlich notiert dem Wettkampfleiter ausgehändigt werden und zwar haften der
Gewinner und bei Remis beide Spieler. Neben der Meldung durch den
Wettkampfleiter hat der siegende Verein, bei Remis beide Vereine, das Ergebnis
dem Turnierleiter des HSV und dem Pressewart für die Rundbriefe sofort nach
Beendigung mitzuteilen. Erst dann erfolgt Anrechnung.
16.Die Teilnahme eines unberechtigten
Spielers führt zu einem 8:0 Verlust des ganzen Wettkampfes, auch wenn die
Tatsache der Nichtberechtigung erst später innerhalb des Spieljahres
festgestellt wird.
17.Unbegründetes Nichtantreten einer
Mannschaft wird für diese mit 0 Punkten und 0 Bretterfolgen und für die
angetretene Mannschaft mit l Punkt und 8 Brett erfolgen gewertet.
18.Die Reisekosten werden von den
Mannschaften zu gleichen Teilen getragen. Der gastgebende Verein vergütet den
Gastverein 8 bzw. 6 einfache Fahrkarten der billigsten Beförderungsart. Für etwa
erforderlichen Übernachtung sorgt der Gastgeber, der auch die Kosten hierfür
trägt. Bei Vor- und Rückspielen trägt jede Mannschaft die Reisekosten selbst.
IV. Spielweise und Spielregeln
1.
Alle
Turniere und Wettkämpfe werden nach den Spielregeln des Weltschachbundes und
etwaigen Kommentaren des DSB ausgetragen.
2.
Abweichend
hiervon beträgt die Spielzeit grundsätzlich für Einzelkämpfe 2 1/2 Stunden für 50 Züge, für Mannschaftskämpfe siehe 111/10.
3.
Die
Wartezeit beträgt 1/2 Stunde nach angesetzter Zeit. Dann werden die Uhren
angestellt. Sind ein oder mehrere Spieler nach einer weiteren halben Stunde
nicht erschienen, so gelten die betreffenden Spiele als verloren, sofern nicht
ganz triftige Gründe für eine Verspätung vorliegen, worüber der Turnierleiter
endgültig entscheidet.
4.
Bei
allen Turnieren des HSV soll möglichst mit Schachuhren mit Fallblättchen
gespielt werden. Das Fallblättchen entscheidet allein über Zeitüberschreitung,
es sei denn, dass bei einem Fallblättchen ein offensichtliches technisches
Versagen der Uhr vorliegt. In diesem Falle trifft der Wettkampfleiter je nach
Lage des Falles die notwendige Entscheidung. Zeitüberschreitung ist beim
Turnierleiter zu reklamieren; sie wird von ihm endgültig festgestellt und hat
den Partieverlust zur Folge, wenn eine vollständige Notation des dadurch
gewinnenden Gegners vorliegt, andernfalls ist die Partie fortzusetzen. Bei
Uhren ohne Fallblättchen hat der jeweilige Wettkampfleiter eine deutliche
Zeitüberschreitung festzustellen.
5.
Bei
Abbruch einer Partie darf der den Zug abgebende Spieler seine Uhr stillsetzen,
sobald er seinen Zug abgegeben, die Notation in den Briefumschlag gesteckt und
diesen verschlossen hat. Ein Zug gilt also erst nach Verschließen des Umschlags
und Stillsetzen, der Uhr als abgegeben.
6.
Bei
Wiederaufnahme einer Hängepartie öffnet der Wettkampfleiter den Umschlag,
kontrolliert die Stellung und führt den abgegebenen Zug aus, auch wenn einer
der beiden Partner oder beide nicht anwesend sind und setzt dabei die Schachuhr
des nunmehr am Zug befindlichen Spielers in Gang.
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Vorstehende Turnier Ordnung wurde am 9.8.1952 vom erweiterten
Vorstand
beschlossen und ab 11.8.1952 in Kraft gesetzt.
gez. Dr. v Freyberg
Kniest Bauer Nissen
Alle inzwischen genehmigten Änderungen
sind eingearbeitet.
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