Turnierordnung

des Hessischen Schachverbandes

 

I. Allgemeines

1.    Es können nur solche Spieler und Mannschaften zugelassen werden, die ihren Verpflichtungen gegenüber Verein und Verband nachgekommen sind. Als Ausweise gelten die Spielerpässe, die der Turnierleiter zu Beginn einzusehen hat.

2.    Ein Spieler kann in mehreren Vereinen des DSB Mitglied sein. Er kann aber während eines Spieljahres nur für einen Verein aktiv an Turnieren teilnehmen, gleichgültig, ob das Einzel- oder Mannschaftsmeisterschaften sind. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den Verbandsturnierleiter.

3.    Tritt ein Spieler oder eine Mannschaft nach vollzogener Auslosung, aber vor Beginn des Spieles zurück, so muss, wenn die Turnierdauer dadurch abgekürzt wird, eine neue Auslosung stattfinden. Wer ein Turnier nicht ordnungsgemäß beendet, kann bis zur Dauer eines Jahres zu ferneren Turnieren nicht zugelassen werden, falls er nicht zwingende Gründe für seinen Rücktritt nachweist. Ob solche vorliegen, entscheidet der Verbandsvorstand. Tritt ein Spieler oder eine Mannschaft zurück, oder erscheinen sie nicht mehr zum Spielen, bevor sie 50 % der Partien gespielt haben, so werden die bereits gespielten Partien gestrichen. Haben sie mehr als 50 % der Partien gespielt, werden ihnen die nichtgespielten und die nichtbeendeten Partien als verloren und ihrem Gegner als gewonnen angerechnet.

4.    Bei groben Verstößen gegen die Spielordnung , unsportlichem Verhalten und bei Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen können Einzelspieler und Mannschaften auf Antrag durch den Vorstand des HSV bis zur Dauer eines Jahres gesperrt werden.

5.    Proteste, die nicht im Unterverband entschieden werden können, müssen schriftlich in dreifacher Ausfertigung beim Turnierleiter innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden des gegebenen Anlasses eingereicht werden. Gegen die Entscheidung des Turnierleiters kann beim Turnierausschuss des HSV Einspruch erhoben werden. Letzte Instanz ist der Vorstand des HSV. Die Protestgebühr beträgt in jeder Instanz 15.oo DM. Die Protestgebühren müssen zusammen mit dem Protest an den Turnierleiter eingeschickt werden und werden bei Anerkennung des Protestes zurückgezahlt.

 

II. Einzelmeisterschaften

 

1.    Zu Ostern wird in Verbindung mit dem Hessischen Schachkongress der Hessenmeister ermittelt.

2.    Es wird in 2 Klassen gespielt. Die Teilnehmerzahl beträgt in der

A Klasse 12 Teilnehmer und in der

B Klasse 11 Teilnehmer

3.    In der A Klasse spielen:

6 anerkannte Spitzenspieler

4 aus der Klasse B aufsteigende Spieler und die

2 Letzten im Kampf um den "Goldenen Springer"

4.    In der B Klasse spielen die

10 Meister der Unterverbände oder deren Tabellenzweite

sofern sie spätestens 4 Wochen vor Ostern

gemeldet sind und der

l Sieger aus dem Hauptturnier des Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.    Jedes Jahr steigen aus der A Klasse mindestens die letzten Vier ab. Sie    müssen sich über die Unterverbandsmeisterschaften. oder den "Goldenen Springer" wieder qualifizieren.

6.    Absteigende aus der Deutschen Meisterschaft sind grundsätzlich vorberechtigt, in der A Klasse zu spielen. Je nach ihrer Zahl erhöht sich die Zahl der Absteigenden.

7.    Der Turnierleiter des HSV kann die restlichen Plätze nach Maßgabe der Einzelleistungen besetzen.

8.    Die Meister der Unterverbände müssen in einem Turnier ermittelt werden. Die einzelnen Klubmeister und tunlichst alle starken Spieler müssen die Möglichkeit haben z.B. durch ein Vorturnier, sich für die Teilnahme an dieser Unterverbandsmeisterschaft zu qualifizieren.

9.    Unterverbände, die ihre Meister bis spätestens 4 Wochen vor Ostern nicht melden können, nehmen an den Hessischen Einzelmeisterschaften dieses Jahres nicht teil.

10.Um diesen Termin einhalten zu können, sollen die Vereine und Schachabteilungen jedes Jahr gleich nach dem Kongress damit beginnen, durch ein Vereinsturnier den Klubmeister zu ermitteln.

11.Die Durchführung etwaiger Vorturniere für die Zulassung zu den Unterverbands-Einzelmeisterschaften ist den Unterverbänden überlassen. Doch ist darauf zu achten, dass mindestens jedem Klubmeister die Möglichkeit gegeben ist, an einem solchen Vorturnier teilzunehmen.

12.Für die Endrunde um den "Goldenen Springer" kann jeder Unterverband bis zu 8 Teilnehmer melden, die im k.o. System in den Unterverbänden ermittelt werden und im k.o. System, vom Turnierleiter des HSV gepaart, den Titel ausspielen. Her Gewinner des "Goldenen Springers" ist gleichzeitig Vertreter Hessens im Pokalturnier des DSB und ist teilnahmeberechtigt an den Hessischen Einzelmeisterschaften.

13.Der Hessische Jugendmeister wird auf die gleiche Weise ermittelt wie der Hessische Landesmeister. Das Schlussturnier soll aber nicht mehr als 10 Teilnehmer haben. Der Jugendmeister des Vorjahres ist hier der einzige Vorberechtigte, sofern er die vom DSB angesetzte Altersgrenze nicht inzwischen überschritten hat. Die Teilnehmer am Schlussturnier dürfen am 31.8. des laufenden Jahres das 20. Lebensjahr nicht überschritten haben. Meldetermin der Unterverbands Jugendmeister ist 4 Wochen vor Ostern.

14.Für die Ermittelung der Hessischen Schachmeisterin ist ebenso zu verfahren.

 

 

III. Mannschaftsmeisterschaften.

 

 

 

1.    Die Mannschaftsmeisterschaften werden in der Meisterklasse, der Unterverbandsklasse und  in der Kreisklasse mit Mannschaften zu je 8 Spielern durchgeführt. Das Spieljahr beginnt und endet jeweils zu Ostern. Gruppe SÜD behält  die Meisterklasse bei. Gruppe West und Nord: Die Unterverbände ermitteln ihre Unterverbandsmeister, die Unterverbandsmeister einer jeden Gruppe (West und Nord) spielen einrundig den Gruppenmeister aus.

2.    Die  Gruppenmeister West, Süd, Nord ermitteln den Hessischen Mannschaftsmeister im k.o. System, wobei in der 1. Runde regelmäßig zu wechseln ist. Die zu einer Gruppe gehörenden Unterverbände ermitteln durch Aufstiegsspiele ihrer Mannschaftsmeister der Unterverbandsklasse die in die Meisterklasse aufsteigende Mannschaft. Der jeweils Letzte in den Gruppen der Meisterklasse steigt in die Unterverbandsklasse ab.

3.    Neu hinzukommende Vereine werden vom Vorstand gemäß ihrer Spielstärke eingereiht.

4.    Vor Beginn der Wettkämpfe sind dem Turnierleiter die Teilnehmer unter Angabe der Klasse zu melden. Die für eine höhere Klasse gemeldeten Spieler können für eine niedrigere nicht als Ersatz mitwirken.

5.    Die Spieler der unteren Klasse können in einer höheren Klasse als Ersatz mitwirken, müssen aber in diesem Falle dem Turnierleiter des HSV namentlich gemeldet sein.

6.    Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, so darf kein Spieler dieses Vereins in mehr als einer Mannschaft mitwirken.

7.    Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, so sind alle Kämpfe dieser Mannschaften untereinander in den ersten Runden zu erledigen.

8.    Der Gast führt an Brett l die weißen Steine, anschließend wechselt die Farbe von Brett zu Brett. Werden Kämpfe an neutralen Orten ausgetragen, zählt der erstgenannte Verein als Gastgeber. Ein gewonnener Kampf zählt l Punkt, ein unentschiedener 1/2 und ein verlorener 0 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheiden die erzielten Einzelpunkte. Ergibt sich auch dabei Gleichstand, so wird ein Sieg am 1.Brett mit 8 Punkten, am 2.Brett mit 7 Punkten usw. bewertet. Sollte sich hiernach auch Gleichstand ergeben, so ist ein Stichkampf anzusetzen.

9.    Die Aufstellung der Mannschaften muss dem Wettkampfleiter vor Beginn des Wettkampfes im verschlossenen Umschlag eingerecht werden.

10.Die Bedenkzeit beträgt 2 1/2 Stunden für 50 Züge, dann erfolgt Zeitkontrolle. Für jede weitere Stunde 20 Züge mit Zeitkontrolle. Mindestspielzeit 5 Stunden.

11.Nach Ablauf der festgesetzten Spielzeit sind die Partien sofort zu Ende zu spilen, falls dies aus zeitlichen Gründen möglich ist. Hängepartien sind mit den Notationen beider Partner und der eindeutig aufgezeichneten Abbruchstellung sofort an den Turnierleiter des HSV einzusenden. Ist ein Spieler mit dem Abschätzungsergebnis des Turnierleiters nicht einverstanden, so muss er die fragliche Hängepartie zu Ende spielen. Zu diesem Zweck hat er auf eigene Kosten zum Wohnort des Gegners zu reisen und dort die Partie innerhalb einer vom Turnierleiter des HSV festzusetzenden Frist zu beenden.

12.Bei Abbruch der Partie gibt derjenige Spieler den Zug verschlossen ab, der gerade an der Reihe ist, wenn die Aufforderung zum Abbruch durch den Wettkampfleiter erfolgt, oder, wenn diese nicht erfolgt, derjenige, der aus zeitlichen Gründen glaubt, abbrechen zu müssen ( s auch IV/5). Der an den Turnierleiter des HSV adressierte verschlossene Briefumschlag soll möglichst sofort in den Briefkasten gesteckt werden. Es ist nicht zulässig, dass er nachträglich von einer Partei wieder geöffnet wird.

13.Der gastgebende Verein stellt ausreichendes Spiel- und Schreibmaterial sowie Uhren zur Verfügung. Ist dies nicht möglich, so muss der Gegner frühzeitig benachrichtigt werden, damit er das fehlende Material mitbringen kann.

14.Der gastgebende Verein stellt eine mit den Turnier- und Spielregeln vertraute Persönlichkeit als Wettkampfleiter. Dieser meldet die Partieresultate an die Spielleitung des betreffenden Unterverbandes, Kreises oder Verbandes.

15.Die gespielten Partien müssen gut leserlich notiert dem Wettkampfleiter ausgehändigt werden und zwar haften der Gewinner und bei Remis beide Spieler. Neben der Meldung durch den Wettkampfleiter hat der siegende Verein, bei Remis beide Vereine, das Ergebnis dem Turnierleiter des HSV und dem Pressewart für die Rundbriefe sofort nach Beendigung mitzuteilen. Erst dann erfolgt Anrechnung.

16.Die Teilnahme eines unberechtigten Spielers führt zu einem 8:0 Verlust des ganzen Wettkampfes, auch wenn die Tatsache der Nichtberechtigung erst später innerhalb des Spieljahres festgestellt wird.

17.Unbegründetes Nichtantreten einer Mannschaft wird für diese mit 0 Punkten und 0 Bretterfolgen und für die angetretene Mannschaft mit l Punkt und 8 Brett erfolgen gewertet.

18.Die Reisekosten werden von den Mannschaften zu gleichen Teilen getragen. Der gastgebende Verein vergütet den Gastverein 8 bzw. 6 einfache Fahrkarten der billigsten Beförderungsart. Für etwa erforderlichen Übernachtung sorgt der Gastgeber, der auch die Kosten hierfür trägt. Bei Vor- und Rückspielen trägt jede Mannschaft die Reisekosten selbst.

 

IV. Spielweise und Spielregeln

 

1.    Alle Turniere und Wettkämpfe werden nach den Spielregeln des Weltschachbundes und etwaigen Kommentaren des DSB ausgetragen.

2.    Abweichend hiervon beträgt die Spielzeit grundsätzlich für Einzelkämpfe   2 1/2 Stunden für 50 Züge,  für Mannschaftskämpfe siehe 111/10.

3.    Die Wartezeit beträgt 1/2 Stunde nach angesetzter Zeit. Dann werden die Uhren angestellt. Sind ein oder mehrere Spieler nach einer weiteren halben Stunde nicht erschienen, so gelten die betreffenden Spiele als verloren, sofern nicht ganz triftige Gründe für eine Verspätung vorliegen, worüber der Turnierleiter endgültig entscheidet.

4.    Bei allen Turnieren des HSV soll möglichst mit Schachuhren mit Fallblättchen gespielt werden. Das Fallblättchen entscheidet allein über Zeitüberschreitung, es sei denn, dass bei einem Fallblättchen ein offensichtliches technisches Versagen der Uhr vorliegt. In diesem Falle trifft der Wettkampfleiter je nach Lage des Falles die notwendige Entscheidung. Zeitüberschreitung ist beim Turnierleiter zu reklamieren; sie wird von ihm endgültig festgestellt und hat den Partieverlust zur Folge, wenn eine vollständige Notation des dadurch gewinnenden Gegners vorliegt, andernfalls ist die Partie fortzusetzen. Bei Uhren ohne Fallblättchen hat der jeweilige Wettkampfleiter eine deutliche Zeitüberschreitung festzustellen.

5.    Bei Abbruch einer Partie darf der den Zug abgebende Spieler seine Uhr stillsetzen, sobald er seinen Zug abgegeben, die Notation in den Briefumschlag gesteckt und diesen verschlossen hat. Ein Zug gilt also erst nach Verschließen des Umschlags und Stillsetzen, der Uhr als abgegeben.

6.    Bei Wiederaufnahme einer Hängepartie öffnet der Wettkampfleiter den Umschlag, kontrolliert die Stellung und führt den abgegebenen Zug aus, auch wenn einer der beiden Partner oder beide nicht anwesend sind und setzt dabei die Schachuhr des nunmehr am Zug befindlichen Spielers in Gang.

 

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Vorstehende Turnier Ordnung wurde am 9.8.1952 vom erweiterten Vorstand

beschlossen und ab 11.8.1952 in Kraft gesetzt.

gez. Dr. v Freyberg   Kniest    Bauer   Nissen

 

Alle inzwischen genehmigten Änderungen sind eingearbeitet.

 

 

 

 

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